Für viele ist der Höhepunkt der Feier die kirchliche Trauung, wenn sich Mann und Frau vor dem Altar das Jawort geben: Ja, ich will dich als meine Ehefrau lieben und ehren, dich als meinen Ehemann annehmen und unterstützen, „bis dass der Tod uns scheide“.

Informationen für Trauungen in der
Evangelischen Kirche zu Heeren-Werve

 

Vor einer Hochzeit ist vieles zu überlegen. Hier sind die Regelungen für kirchliche Trauungen in unserer Gemeinde:

1. Termin der Trauung

Ob Sie in unserer Gemeinde wohnen oder von außerhalb kommen, zunächst ist es wichtig, dass Sie sobald wie möglich Kontakt mit dem/der zuständigen Pfarrer/in aufnehmen, um mit ihm/ihr einen möglichen Trautermin abzusprechen.

Möchten Sie aus besonderen Gründen, dass ein anderer Pfarrer Ihre Trauung hält, geht der Weg trotzdem über Ihre/n Pfarrer/in und sein Einverständnis (Dimissoriale / Freigabe). Dies gilt besonders für Brautpaare, die nicht in unserer Gemeinde wohnen. Aber auch, wenn Sie zu unserer Gemeinde gehören, dürfen Sie in diesem Fall Ihre/n Pfarrer/in nicht übergehen.

Um Datum und Uhrzeit aber endgültig festzulegen, wenden Sie sich auf jeden Fall an das Gemeindebüro.

Nur dort nämlich, wird ein zentraler Terminkalender geführt. Erst wenn Ihre Trauung darin eingetragen ist, haben wir die Zeit für Sie verbindlich reserviert.

 2. Traugespräch

Vor der Trauung führt Ihr/e Pfarrer/in ein Traugespräch mit Ihnen. Selbstverständlich können Sie ihn auch vorher schon auf Fragen ansprechen, die Sie frühzeitig geklärt haben möchten. Im Traugespräch selbst geht es dann um den Sinn und Inhalt einer kirchlichen Trauung und darum, wie der Gottesdienst verläuft und wie er gestaltet werden soll. Vielleicht haben Sie selbst dazu Vorschläge, etwa was die Lieder oder Ihren Trauspruch anbetrifft. Hin und wieder wirken auch Verwandte oder Freunde bei einer Trauung mit. Diese können zum Beispiel eine biblische Lesung oder die Fürbitten übernehmen. Einzelheiten des Ablaufs und Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen sollen in aller Ruhe mit Ihnen besprochen werden. 

 3. Eintragung ins Kirchenbuch

Jede Trauung wird ins Kirchenbuch eingetragen und damit für spätere Generationen dokumentiert. Solche Eintragungen sollen vollständig sein und dazu werden bestimmte Angaben benötigt. Beim Traugespräch werden daher auch die Personalien aufgenommen. Dazu gehören Datum und Ort der Taufe. 

 4. Altarschmuck

Für den Blumenschmuck auf dem Altar sorgt das Brautpaar selbst. Entweder in eigener Regie oder Sie beauftragen damit eine Gärtnerei. Bitte verabreden Sie einen Termin mit dem Gemeindebüro, wann der Blumenschmuck, am Tag der Trauung, in die Kirche gebracht werden kann. Denken Sie auch bitte daran, die leeren Vasen oder Schalen wieder abzuholen. Am besten vereinbaren Sie dies sofort mit dem Gemeindebüro. Finden an einem Tage mehrere Trauungen statt, kann man sich auf einen gemeinsamen Blumenschmuck einigen. Unser Gemeindebüro hilft Ihnen gern dabei, sich mit den anderen Paaren in Verbindung zu setzen. 

Weiterhin möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass der Bankschmuck nur mit Bändern zu befestigen ist, um Beschädigungen der Bänke durch Klebeband o. ä. zu vermeiden.

Wir bitten um Verständnis, dass von den Blumenkindern, die in der Kirche für Sie Blumen streuen, ausschließlich künstliche Blumenblätter benutzt werden dürfen, um den Naturboden zu schonen.

Im Bereich vor der Kirche bitten wir darum, weder Blüten zu streuen, noch Reis oder Konfetti zu werfen.

Am Tag der Trauung wird die Kirche ca. 30 Minuten vor der Trauung von der Küsterin geöffnet.

Der Platz vor der Kirche ist nicht von Autos zu befahren, auch nicht für das Brautauto!!

Parkplätze finden sie auf dem Parkstreifen vor der Kirche oder auf dem Gemeindeparkplatz  gegenüber der Kirche (Ecke Heerener Straße / Mittelstraße). 

Im Namen der Familie von Plettenberg, weisen wir darauf hin, dass der Weg zum Schloss kein öffentlicher Parkplatz ist und nur den Gästen vom Schloss zur Verfügung steht.

 5. Musik

Sollten Sie einen Organisten für Ihre Trauung wünschen,
melden Sie dies bitte frühzeitig im Gemeindebüro an.

Gerne stehen Ihnen auf Wunsch unsere Organisten zur Verfügung, wenn Sie Musik zum Einzug und Auszug, sowie Begleitung der Gemeindelieder wünschen.

Die konkreten Liedwünsche sollten spätestens zwei Wochen vor dem Traugottesdienst dem Gemeindebüro durchgesagt werden oder beim Traugespräch mit dem/der Pfarrer/in rechtzeitig abgesprochen werden.

Für manche Trauungen werden neben den Liedern und dem Orgelspiel noch besondere Musikstücke gewünscht. Vielfach machen sich die beteiligten Familien oder Freunde dafür stark; oft wollen sie das Brautpaar damit überraschen. Dazu ist eine rechtzeitige Absprache mit dem/der Pfarrer/in und den Organisten unerlässlich. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass sich nicht jede Musik für einen Gottesdienst eignet und wir deshalb nicht jeden Wunsch akzeptieren können.

 6. Kollekten 

Am Ende des Gottesdienstes ist es guter, alter Brauch, Geld für einen sozialen Zweck zusammen zu legen. Wir würden uns freuen, wenn Sie mit Ihrer Traukollekte einen unserer gemeindlichen Kollektenzwecke unterstützen würden wie z. B. die soziale Arbeit in unserer Kindertageseinrichtung „Gemeinsam unterm Regenbogen“, unsere Kinder- und Jugendarbeit oder den Erhalt unserer schönen Kirche.

 7. Dienst der Küsterin

Die Küsterinnen sind für den Ablauf nach der Ordnung unserer Gemeinde  und für die Sicherheit in der Kirche verantwortlich. Gelegentlich müssen sie deshalb bestimmte Anweisungen geben. Haben Sie also bitte Verständnis  für ihren Dienst und vermitteln Sie es gegebenenfalls auch Ihren Gästen.                   

 8. Abkündigung der Trauung

Am Sonntag nach der Trauung werden die Namen der Brautpaare abgekündigt, und die Gemeinde schließt Sie dann in ihr Fürbittengebet ein. Zu diesen Gottesdiensten sind Sie besonders herzlich eingeladen.                    

 9. Katholische Ehepartner / ökumenische Trauung

Die evangelische Trauung wird von der katholischen Kirche anerkannt. Voraussetzung ist, dass bei dem zuständigen katholischen Pfarrer ein Dispensantrag (Befreiung von der Formpflicht) gestellt wird.

Manche Brautpaare wünschen auch, dass Pfarrer beider Konfessionen bei ihrer Trauung mitwirken. Man nennt das "ökumenische Trauung", obwohl es sich um eine evangelische (in einer evangelischen Kirche) oder um eine katholische Trauung (in einer katholischen Kirche) handelt.                   

 10. Nichtchristen / aus der Kirche Ausgetretene

Auch für Paare, bei denen ein Partner kein Mitglied einer Kirche ist, besteht die Möglichkeit einer kirchlichen Trauung. Wir sprechen mit Ihnen gerne über die Details dieser Möglichkeit. Bitte wenden Sie sich dazu an ihre/n zuständige/n Pfarrer/in in unserer Gemeinde.

Gemeindebüro

Heerener Str. 144
59174 Kamen-Heeren

Tel:  02307 42008
Fax: 02307 42001

Mail: un-kg-heeren-werve@kk-ekvw.de